Unser Angebot des „Begleiteten Umgangs“ richtet sich an Familien, die aufgrund von Auseinandersetzungen durch Trennung und Scheidung derzeit nicht in der Lage sind, eigenständige und dem Schutz des Kindes angemessene Umgangsregelungen zu finden.
Im Vorfeld finden sich oft familiäre Übergriffe oder mögliche Kindeswohlgefährdungen.
Der „Begleitete Umgang“ dient damit sowohl dem aktiven Kinderschutz, wie auch der Umsetzung des Rechtsanspruches des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen auch nach Trennung und Scheidung. Er soll den Kindern auch während einer Zeit der Auseinandersetzung und Verunsicherung einen regelmäßigen Umgang mit dem jeweils umgangsberechtigten Elternteil ermöglichen.
Die Leistung wird auf Antrag eines umgangsberechtigten Elternteils vom Jugendamt bewilligt oder durch Beschluss des Familiengerichts angeordnet.
Anfragen richten Sie bitte an Herrn Felix Bauermann 0163 5316681
oder info@selam.berlin.
